Ein Anhänger ist äußerst praktisch, wenn größere Dinge von A nach B müssen und diese nicht recht ins Auto passen. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sind für den Anhänger dieselben Vorschriften wie für ein Fahrzeug zu beachten, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
Entsprechend ist auch der Anhänger zu beleuchten, sodass man diesen im Dunkeln nicht übersehen kann. Auch müssen schließlich noch die Brems- und Blinkanzeigen von den anderen Verkehrsteilnehmer erkannt werden können. Dazu werden beim Anhänger oftmals LED-Rückleuchten verwendet.
Im Bezug zu der Anhänger Beleuchtung können einige Fragen aufkommen. Im Nachfolgend alles Wissenswerte rund um dessen Beleuchtung.
Verpflichtend: Rückleuchten am Anhänger
Die Rückleuchten zählen sowohl als Teil der Auto- als auch der Anhänger-Beleuchtung. Sie dienen dem Zweck, dass die nachfolgenden Fahrzeuge den eigenen Wagen einschließlich Anhänger besser erkennen können.
Doch bleibt es nicht nur bei den Rückleuchten: Auch die Bremsleuchten sind enorm wichtig: Nur so kann der nachfolgende Verkehr erkennen, wann gebremst wird und daraufhin entsprechend selbst reagieren.
Achtung: Das Rücklicht des Anhängers darf nicht so hell leuchten wie die Bremsleuchten. Der Grund für diese Regelung ist, dass beide Beleuchtungseinrichtungen klar voneinander unterschieden werden können. Schließlich soll keine Verwirrung entstehen, ob ein Bremsvorgang im Gange ist oder nicht – nur so können weitere Gefahren entsprechend verhindert werden.
Die richtige Verkabelung der Leuchten
Nur dann kann die Lichtanlage am Anhänger funktionieren, wenn diese auch verkabelt beziehungsweise mit Strom versorgt ist. In diesem Fall übernimmt das Zugfahrzeug die Stromversorgung. Eine entsprechende Steckdose ist in der Regel direkt an der Anhängerkupplung zu finden.
Gut zu wissen: Eine Kombinationen mehrerer Stecksysteme ist erlaubt, um die Stromversorgung des Anhängers beziehungsweise dessen Leuchten zu gewährleisten.
Begrenzungsleuchten beim Anhänger
Grundsätzlich gilt hierzu folgendes: Ragt der Anhänger in seiner Breite mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinaus, so sind an den Anhänger ebenfalls Begrenzungsleuchten anzubringen. Diese Regelung sorgt dafür, dass ein entsprechend breiterer Anhänger dennoch für entgegenkommende Fahrzeuge gut sichtbar ist.
Alle verpflichtenden Leuchten für den Anhänger
Nachfolgend die benötigten Leuchten – je nach Position:
1) Vorderseite des Anhängers
Hier sind zwei weiße, nicht aber dreieckige Rückstrahler zu verwenden. Bei einer Überbreite (siehe letzten Absatz) sind dort ebenso Begrenzungsleuchten anzubringen.
2) Längsseite des Anhängers
Auch hierfür sind Leuchten vorgeschrieben: Und zwar gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler. Bei einer Mindestlänge von 6 Metern sind gelbe Seitenmarkierungsleuchten anzubringen.
3) Vorgeschriebene Rücklichter
Hier sind sowohl rote Brems- und Schlussleuchten als auch gelbe Blinkleuchten anzubringen. Des Weiteren ist eine rote Nebelschlussleuchte sowie auch rote, dreieckige Rückstrahler verpflichtend.
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